Gesetzliche Vorschriften
In Deutschland ist die Dichtigkeitsprüfung von Abwasserleitungen durch die Abwasserverordnung (AbwV) geregelt. Abwasserleitungen, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, müssen demnach verbindlich auf Dichtigkeit geprüft werden. Die Fristen hierfür variieren von Bundesland zu Bundesland. Wir kennen die aktuell geltenden Verordnungen und berücksichtigen regional abweichende Vorschriften. Für neuere Leitungen sind Prüfungen bei baulichen Veränderungen, bei Verkauf einer Immobilie oder bei auffällig starkem Wasserverbrauch vorgeschrieben. Die Anforderungen der technischen Regel für die Abwasser- und Abfallentsorgung (TRwS) 784 sind bei der Prüfung zu beachten. Neue Verordnungen oder regionale
Nach erfolgter Inspektion erhält der Immobilienbetreiber einen offiziellen Dichtigkeitsnachweis. Dieser bestätigt, dass eine Abwasserleitung oder ein Abwassersystem dicht ist und keine unerwünschten Leckagen oder Einträge ins Grundwasser verursacht.
Partnernetzwerk
Um Sie vollumfassend betreuen zu können und um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, arbeiten wir im Netzwerk mit erfahrenen Partnern. Dadurch verringern sich Anfahrtszeiten und auch Auftragsstaus durch gesetzlich vorgeschriebene Fristen werden vermieden. Im Verbund erfüllen wir alle Voraussetzungen für eine schnelle und unbürokratische Projektumsetzung. Gemeinsam verfügen wir über die notwendigen Zulassungen und das notwendige technische Equipment. Profitieren Sie davon!
Tecka – Technik für den Kanal + Hanse Aquatec Sanitär & Heizung
Standorte
© 2024 Kanaltechnik Flügge